„Das Feuermachen im Wald ist ohnehin nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Ein Feuer muss auch dort immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen unbedingt vollständig zu löschen. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald tabu“, erklärte Minister Hauk. Auch herrsche von März bis einschließlich Oktober in den Wäldern im Land ein generelles Rauchverbot.
Waldbrandsituation und Klimawandel
„Nach allem, was wir wissen, werden die Sommer bei uns durch den Klimawandel heißer und trockener werden. Dies erhöht auch langfristig die Waldbrandgefahr. Unsere Antwort darauf sind klimastabile Mischwälder, deren Anlage und Pflege wir weiter vorantreiben werden“, erklärte der Forstminister.
„Im Vergleich zu Ländern, wie beispielsweise Brandenburg, ist Baden-Württemberg kein ausgesprochenes Waldbrandland. Dies hängt vor allem mit dem bei uns höheren Anteil an Laub- und Mischwäldern sowie mit der sehr guten Erschließung der Wälder mit Fahrwegen zusammen“, betonte Hauk. Gleichwohl komme es in Baden-Württemberg auch immer wieder zu eher kleineren Waldbränden. Nach Zahlen des Landesbetriebs ForstBW sei es in 2018 in Baden-Württemberg zu insgesamt 26 Waldbränden mit einer Gesamtfläche von 5,2 Hektar gekommen.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen finden sich unter www.mlr-bw.de/Wald und www.forstbw.de sowie www.dwd.de/waldbrand.